Der SSV Ulm 1846 erhält die 3 aberkannten Punkte aus dem Spiel gegen die Stuttgarter Kickers II zurück.
Das Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg hat am 4.07.2006 das Urteil des Sportgerichts der Oberliga vom 16.05.2006 abgeändert. Das Spiel ist entsprechend seines tätsächlichen Ausganges mit 1:2 zugunsten des SSV Ulm 1846 zu werten, es sei denn, der SV Stuttgarter Kickers beantragt gemäß § 19 Abs. 3 WFV-Spielordnung (SpO) binnen 14 Tagen bei der Spielkommission der Oberliga Baden-Württemberg die Wiederholung des Spiels.
Quelle: SSV Ulm, 05.07.2006