https://www.regionalliga-suedwest.de/Statut/PDF Zulassungsordnung_RLSW
da heißt es:
§7 Technisch-organisatorische Zulassungsvoraussetzungen
Der Bewerber hat die nachstehenden technisch-organisatorischen Zulassungsvoraussetzungen zu
erfüllen und die entsprechenden Nachweise wie folgend zu erbringen:
1. Einreichung einer „Erklärung zum Stadion“ zur Dokumentation des tatsächlichen Zustands der Spielstätte entsprechend dem hierzu erstellten Formular.
2. Nachweis einer Platzanlage für alle Pflichtspiele der Regionalliga-Mannschaft, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
a) Zuschauerkapazität über 2.500 Plätze, davon mindestens 100 überdachte Sitzplätze;
b) Flutlichtanlage mit mindestens 400 Lux E-hor;c) Naturrasenspielfeld oder ein Kunstrasenspielfeld das nachweislich den Anforderungen des FIFA-Qualitätskonzepts für Kunstrasen „Quality“ oder des DFB-Qualitätskonzepts für Kunstrasen „Kategorie !“ entspricht. Der Nachweis darf grundsätzlich nicht älter als drei Jahre sein.
d) Ausreichende Anzahl Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen für Aktive und Zuschauer sowie Einrichtungen für Medienmitarbeiter;
e) Einhaltung der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Spielen der Regionalliga Südwest.
f) Es muss ein Pressekonferenzraum vorhanden sein. Die Pressekonferenz soll spätestens 20 Minuten nach Spielende beginnen. Im Pressekonferenzraum sollen sich grundsätzlich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung versehenen Medienvertreter aufhalten.
g) Es muss ein VIP-Raum vorhanden sein, der 60 Minuten vor Spielbeginn bis 30 Minuten nach Spielende den VIP-Gästen zur Verfügung steht. Von den Zulassungsvoraussetzungen in den Buchstaben b) und e) kann im Rahmen der Sachprüfung des Zulassungsverfahrens in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, sofern keine Sicherheitsbelange entgegenstehen.
3. Das Stadion muss sich am Sitz des Bewerbers befinden. Über Ausnahmen entscheidet die RLSW Regionalliga Südwest GmbH.
4. Das Stadion muss für den Spielbetrieb der Regionalliga Südwest uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung bzw. durch Vorlage des
Stadionmietvertrags, soweit der Bewerber nicht Eigentümer des Stadions ist, zu erbringen.
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das sollte zu schaffen sein