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Presse 05. 09.2023

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Presse 05. 09.2023

Beitragvon Pressesprecherin » 04.10.2023, 04:49

Kündigungsschutzklage
Früherer Waldhof-Mannheim-Mitarbeiter klagt - und bekommt Abfindung

Drei Jahre lang war Daniel Martin beim SV Waldhof dafür zuständig, neue Sponsoren an Land zu ziehen. Nach seiner Kündigung klagt er am Dienstag vor dem Arbeitsgericht - es geht zeitweise emotional zur Sache

Mannheim. Der Tag beginnt für Daniel Martin mit einem Unfall. Beim Duschen stürzt der Mann, der bis Ende März bei Fußball-Drittligist SV Waldhof dafür verantwortlich war, neue Sponsoren an Land zu ziehen, am Morgen böse aus - und erscheint ziemlich lädiert zu seiner Verhandlung vor dem Mannheimer Arbeitsgericht. Eine Schramme zieht sich über Martins Kinn, über dem linken Auge klebt ein großes Pflaster.

Nach einer zweistündigen Verhandlung gegen seinen alten Arbeitgeber verlässt Martin mit einem kleinen Erfolg und ein wenig besserer Laune wieder das Gerichtsgebäude in den Quadraten: Im Rahmen eines Vergleichs stimmen die Vertreter der Spielbetriebs-GmbH des SV Waldhof - die per Video zugeschalteten Geschäftsführer Markus Kompp und Rechtsanwalt Mark-Fabian Schumacher - zu, dem früheren Mitarbeiter rund 10 000 Euro zu zahlen.

Eine Abfindung von 8500 Euro wird ergänzt durch eine Rückerstattung von Tankkosten in Höhe von 160 Euro und der Ausbezahlung von 14 Resturlaubstagen. „Ich wäre gerne beim SV Waldhof geblieben, aber mit diesem Ergebnis kann ich leben“, sagt Martin nach dem Kammertermin am Arbeitsgericht, bei dem die Emotionen zeitweise hochkochen.

Keine andere Verwendung?

Rückblick: Drei Jahre lang hatte Martin für den SVW nach Sponsoren in der Region gesucht - unter anderem wird ihm der Deal zugerechnet, 2021 den Lebensmittelhändler Suntat von einem Engagement als Hauptsponsor zu überzeugen. Die vor dem Arbeitsgericht ausgebreiteten Rahmenbedingungen: Ein Grundgehalt von 2500 Euro brutto plus Dienstwagen, dazu eine Provision von fünf Prozent pro Vertragsabschluss.

Doch nachdem sich der SV Waldhof im März 2023 entscheidet, die Sponsorenakquise künftig in die Hände des Vermarkters All About Sports zu legen, kündigt Kompp seinem Mitarbeiter Ende des Monats. „Betriebsbedingt“ zum 30. April. Die Begründung: Martins Aufgabengebiet übernehme nun ja die Vermarktungsagentur.

Martin lässt eine Kündigungsschutzklage aufsetzen, auch weil ihm der SVW das noch fällige Aprilgehalt vorenthält. Zur Rechtfertigung für diesen Schritt führt die GmbH sinngemäß an, seine Krankschreibung direkt nach Übermittlung der Kündigung sei unglaubwürdig, außerdem habe Martin seinen Dienstwagen „verdreckt“ und mit Schäden zurückgegeben. Was dieser vehement bestreitet.

Ein Gütetermin im Mai scheitert, deshalb kommt es zur Kammerverhandlung am Dienstag. Das Verfahren dreht sich um eine Kernfrage: Hätte der SV Waldhof eine andere Beschäftigung im Sponsorenbereich für Martin finden können? Dessen Anwalt Jens Graf führt an, dass sein Mandant vom Profil auf eine Stelle passen würde, die auch nach dem Einstieg von All About Sports noch bei der GmbH existiert und bei der es vor allem um Verwaltungsarbeiten rund um das Sponsoring geht. Auf dieser Position wird zurzeit eine Werksstudentin eingearbeitet. Die Waldhof-Seite weist jedoch auf eine angeblich existierende Lese- und Rechtschreibschwäche bei Martin hin, aufgrund derer er für diese Stelle ungeeignet sei.

Plötzlich schlagen die Wellen hoch

Vor dem Arbeitsgericht geht es am Dienstag deshalb eine Weile hin und her. Bis SVW-Anwalt Schumacher auf sanften Druck der auf einen Kompromiss drängenden Vorsitzenden Richterin Claudia Lohmann vorschlägt, die einzige Möglichkeit, Martin weiter zu beschäftigen, sei als Verkäufer im Fanshop „WaldhofWelt“. Kompp gibt indes zu bedenken, dass dort „die Konditionen“ andere seien. Es würde keine Provisionen ausgezahlt und das Grundgehalt der Mitarbeiter sei niedriger als Martins altes Salär. „Lieber Daniel, wir hatten immer ein freundschaftliches Verhältnis. Ich finde es schade, dass wir jetzt hier vor Gericht sitzen“, fügt der Geschäftsführer noch an.

Diese Aussage wiederum ruft Martins Verteidiger Graf auf den Plan - die Wellen schlagen plötzlich hoch. „Bevor mir jetzt die Tränen kommen, dass Sie und Herr Martin ein so gutes Verhältnis hatten. Herr Martin hat das nicht immer so wahrgenommen“, ruft Graf. Kompp reagiert sofort und spricht Martin direkt an: „Wenn du wirklich den Eindruck hast, den dein Anwalt vermittelt, macht eine Zusammenarbeit keinen Sinn mehr.“

Neuntes Verfahren seit 2016

Richterin Lohmann muss mit einem energischen „Schluss jetzt!“ dafür sorgen, dass die Emotionen herunterdimmen. Als sich alle wieder halbwegs beruhigt haben, geht es um die Höhe der Martin zustehenden Abfindung. Nachdem Waldhof-Vertreter Schumacher anfangs nur ein Monatsgehalt von 2500 Euro anbietet, willigt er letztlich in ein Paket ein: Die Kündigung wird vom 30. April erst auf den 30. September datiert, Martin erhält ein gutes Arbeitszeugnis - und bekommt insgesamt noch rund 10 000 Euro ausgezahlt. Seit seiner Kündigung Ende März ist Martin mit der gleichen Diagnose krankgeschrieben.

So endet das Verfahren vor dem Arbeitsgericht - übrigens im gleichen Saal, in dem sich der SV Waldhof und der ehemalige Sportchef Jochen Kientz im April 2022 nach einer Schlammschlacht ebenso auf einen Vergleich einigten. Der prominenteste Fall unter vergleichsweise vielen: Wie das Arbeitsgericht auf Anfrage mitteilt, war die Spielbetriebs-GmbH des SVW, seitdem Geschäftsführer Kompp 2016 sein Amt angetreten hat, nunmehr in insgesamt neun Kündigungsschutzverfahren beklagte Partei.

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